Auf Grund einer ECE-Regelung
(zu Bedingungen hinsichtlich der
Rollgeräuschemissionen) werden einige Reifen aus dem Handel verschwinden.
Der DEUVET konnte hier eine Klärung mit einer Ausnahme für ältere Fahrzeuge erreichen.
Weitere Infos siehe HIER
Es gibt jetzt eine gute Entscheidung für OLDTIMERFAHRER:
Die "Umwelt-Fahrverbotszonen" in einigen deutschen Großstädten sind von klassischen Fahrzeugen MIT H oder 07-Kennzeichen jederzeit frei zu befahren.
Bereits am 14.11.2007 wurde, - vor allem und nicht zuletzt aufgrund der intensiven Zusammenarbeit des DEUVET mit Politik und Verwaltung – eine solche Ausnahme beschlossen. Allerdings hatte dieser Beschluss einen Haken. Er begründete eine ausschließliche Ausnahme für Oldtimer mit einer deutschen H- bzw. 07-Zulassung. Und Oldtimer, die kein H-Kennzeichen führen, die Voraussetzungen aber erfüllen (z.B. Fahrzeuge mit kleinen Motoren und Jahressteuer unter 191 €) dürfen nicht in die Umweltzonen einfahren
Auf der Homepage des DEUVET www.deuvet.de finden Sie dazu weitere Hinweise.
Weitere gute Infos bei "Umwelt-Plakette.de".
Weitere gute Infos (auch über Nachrüstung) bei "TÜV-Süd"
PS. Einige Städte -z.B. Frankfurt - bieten wohl Ausnahmen für "Beinahe-Oldtimer" ab 27 Jahren und gut erhalten
Historisches -H- Kennzeichen
Das „H-Kennzeichen“ wird auf Antrag für ein Fahrzeug, das 30 Jahre oder älter ist und vornehmlich zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ eingesetzt wird, erteilt.
Voraussetzung:
- Alter 30 Jahre oder älter
Eingangsuntersuchung mit Gutachten beim TÜV oder DEKRA
Dazu muss sich das Kfz im guten Orginalzustand befinden.
Den "Anforderungskatalog für die Zulassung von Oldtimern" des TÜV-Süd finden Sie hier:
Das zuständige Bundesministerium plant eine Verschärfung der Beurteilung des Zustandes.
Weitere Infos des DEUVET finden Sie hier:
- Steuer (unabhängig von Hubraum/Kat) 191 €/Jahr (Motorräder 46 €/J.)
Gebühren für Zulassung und TÜV-Abnahme, einmalig
Rechtliche Grundlage ist der §21 c der StVZO für eine Betriebserlaubnis als Oldtimer, die in der Nutzung einer „normalen Zulassung“ entspricht.
Eine Kombination mit einem „Saisonkennzeichen“ ist nicht möglich.
Weitere kurze Information:
Ein Kurzzeitkennzeichen (früher „Rotes Kennz.“) benötigt eine Privatperson für die Prüfungs- Überführungs- oder Probefahrten abgemeldeter Kfz.
Die dafür notwendige Kurzzeitkennzeichen-Doppelkarte erhält man bei den meisten Gesellschaften gegen einen Einmalbetrag. Gültigkeit maximal 5 Tage.
Alle Informationen wurden nach gründlicher Auswahl aber ohne Gewähr aufgenommen