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Ausnahme für Oldtimerreifen


Auf Grund einer ECE-Regelung
(zu Bedingungen hinsichtlich der
Rollgeräuschemissionen)  werden einige Reifen aus dem Handel verschwinden.
Der DEUVET
konnte hier eine Klärung mit einer Ausnahme für ältere Fahrzeuge erreichen.


Weitere Infos siehe HIER

 
Datum: 2009-03-06

Umweltzonen: Ausnahmeregel für H und 07-Kennzeichen

Es gibt jetzt eine  gute Entscheidung für OLDTIMERFAHRER:

Die "Umwelt-Fahrverbotszonen" in einigen deutschen   Großstädten sind von klassischen Fahrzeugen MIT  H oder 07-Kennzeichen jederzeit frei zu befahren.

Bereits am 14.11.2007  wurde, - vor allem und nicht zuletzt aufgrund der intensiven Zusammenarbeit des DEUVET mit Politik und Verwaltung – eine solche Ausnahme beschlossen. Allerdings hatte dieser Beschluss einen Haken. Er begründete eine ausschließliche Ausnahme für Oldtimer mit einer deutschen H- bzw. 07-Zulassung. Und Oldtimer, die kein H-Kennzeichen führen, die Voraussetzungen aber erfüllen (z.B. Fahrzeuge mit kleinen Motoren und Jahressteuer unter 191 €) dürfen nicht in die Umweltzonen einfahren

Auf der Homepage des DEUVET www.deuvet.de  finden Sie dazu weitere Hinweise.

Weitere gute Infos bei "Umwelt-Plakette.de".

Weitere gute Infos (auch über Nachrüstung) bei "TÜV-Süd"

PS. Einige Städte -z.B. Frankfurt - bieten wohl Ausnahmen für "Beinahe-Oldtimer" ab 27 Jahren und gut erhalten


Datum: 2008-09-10

Rotes 07 Kennzeichen

Rotes 07er Kennzeichen

 Das so genannte 07er Kennzeichen ist ein rotes Wechselkennzeichen,
auf das mehrere Fahrzeuge zugelassen werden können.


Es kann für folgende Fahrzeuge beantragt werden:

- Für alle motorisierten Fahrzeuge
- Mindestalter
   Ab 01.3.2007 ist das Mindestalter mit 30 Jahren festgelegt, für eingetragene Fahrzeuge gilt Bestandschutz; bei  Umzug oder Halterwechsel  Informationen bei der jeweils zuständigen Behörde einholen(bei Fahrzeugalter  20-30 Jahre)

- Bei der Festlegung des „Roten 07 Kennzeichens“ im Jahr 1994 (49.   Ausnahmeverordung zur StVZO) wurde als Voraussetzung für die Vergabe des Kennzeichens die „Darstellung des Kraftfahrttechnischen Kulturgutes“ genannt.

- Die örtliche Zulassungsbehörde hat einen Ermessensspielraum.


- Zulässig sind nur Fahrten zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen sowie Probe- und Werkstattfahrten. Ein Fahrtenbuch kann vorgeschrieben werden.

 

Kosten:
- Steuer: Ein oder mehrere Motorräder 46 Euro/Jahr, sonst 191 Euro/Jahr.
- Zulassung: Zuteilung 26 bis 205 Euro (Ermessensspielraum), dazu geringe Auslagen einmalig.

 
Notwendige Dokumente:
- Polizeiliches Führungszeugnis / Ausdruck der „Flensburger Punktedatei“
- (noch) formlose Liste der Fahrzeuge
- Versicherungsnachweis für alle Fahrzeuge
- Eventuell Verkehrssicherheitsnachweis(e) u. Fahrzeugvorführung

 

Weitere kurze Information:

Ebenfalls rot ist das „rote 06 er Kennzeichen“. Es wird an Händler und Werkstätten für Probefahrten u. ä. erteilt, damit andere Nutzung.

 
Das Kurzzeitkennzeichen (früher „Rotes Kennz.“) benötigt eine Privatperson für die Prüfungs- Überführungs- oder Probefahrten abgemeldeter Kfz.
Die dafür notwendige Kurzzeitkennzeichen-Doppelkarte erhält man bei den meisten Gesellschaften gegen einen Einmalbetrag. Gültigkeit maximal 5 Tage.

 
Alle Informationen wurden nach gründlicher Auswahl aber ohne Gewähr aufgenommen.

Datum: 2007-10-09

Historisches - H-Kennzeichen

Historisches -H- Kennzeichen

Das „H-Kennzeichen“ wird auf Antrag für ein Fahrzeug, das 30 Jahre oder älter ist und vornehmlich zur „Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ eingesetzt wird, erteilt.

 
Voraussetzung:

-          Alter 30 Jahre oder älter
Eingangsuntersuchung mit Gutachten beim TÜV oder DEKRA 
Dazu muss sich das Kfz im guten Orginalzustand befinden.

       Den "Anforderungskatalog für die Zulassung von Oldtimern" des TÜV-Süd finden Sie hier:

       Das zuständige Bundesministerium plant eine Verschärfung der Beurteilung des Zustandes.
Weitere Infos des DEUVET finden Sie hier:

 Kosten:

-          Steuer (unabhängig von Hubraum/Kat) 191 €/Jahr  (Motorräder 46 €/J.)
Gebühren für Zulassung und TÜV-Abnahme, einmalig

 
Rechtliche Grundlage ist der §21 c der StVZO für eine Betriebserlaubnis als Oldtimer, die in der Nutzung einer „normalen Zulassung“ entspricht.

Eine Kombination mit einem „Saisonkennzeichen“ ist nicht möglich.

 

Weitere kurze Information:

Ein Kurzzeitkennzeichen (früher „Rotes Kennz.“) benötigt eine Privatperson für die Prüfungs- Überführungs- oder Probefahrten abgemeldeter Kfz.

Die dafür notwendige Kurzzeitkennzeichen-Doppelkarte erhält man bei den meisten Gesellschaften gegen einen Einmalbetrag. Gültigkeit maximal 5 Tage.

 

Alle Informationen wurden nach gründlicher Auswahl aber ohne Gewähr aufgenommen

 

Datum: 2007-10-09

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